Wirtschafts-Service-Portal-Gesetz NRW - die zentrale Rechtsgrundlage
Verpflichtung für Fachverfahrenshersteller
Die Anträge, die über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) vorgenommen wurden, gelangen in das Jira-Ticketsystem, dem nachgelagerten System des WSP.NRW. Die Antragsdaten sollen medienbruchfrei aus dem Jira-Ticketsystem in das jeweilige Fachverfahren der zuständigen Stelle übernommen werden.
Ziel ist es, die Anbindung an die Fachverfahren ca. sechs Monate nach Livegang des Online-Dienstes zu ermöglichen. Sobald eine Anbindung für einen Online-Dienst angestrebt wird, nimmt die d-NRW AöR Kontakt mit den jeweiligen Fachverfahrensherstellern auf.
Gem. § 12 WiPG NRW in Verbindung mit § 1 Abs. 3 WiPG-DVO sind die zuständigen Stellen verpflichtet, sich mit dem Fachverfahren medienbruchfrei an das Jira-Ticketsystem anzubinden.