
FAQ-Katalog zum Einheitlichen Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2006/123/EG („EU-Dienstleistungsrichtlinie“) sollen Einheitliche Ansprechpartner sicherstellen, dass alle Informationen zu Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch (aus der Ferne) zugänglich sind.
Damit soll die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht werden.
Der Einheitliche Ansprechpartner ist Informationsvermittler und Verfahrenskoordinator für Verfahren, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder nach der Berufsqualifikationsrichtlinie erforderlich sind. Dies betrifft in erster Linie Gewerbeangelegenheiten, z.B. wenn Sie ein Unternehmen gründen/führen möchten. Gleiches gilt aber auch für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
Für Sie bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung, denn Sie müssen nur noch mit dem Einheitlichen Ansprechpartner in Kontakt treten. Dieser kümmert sich um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden. Als Behördenlotse verschafft Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner alle nötigen Informationen zu Ihrem Anliegen und klärt für Sie, welche Unterlagen Sie bei welcher Behörde einzureichen haben.
Auf Wunsch können Sie Ihr Anliegen auch gerne vollelektronisch über das Antragssystem des Einheitlichen Ansprechpartners (Ticketsystem) koordinieren lassen. Ihre Vorteile liegen dabei auf der Hand:
- Alles aus einer Hand - Gebündelte Information und Koordination von Behördenverfahren
- Praktische Abwicklung online
- Online-Ticketsystem - Aktueller Verfahrensstand ist jederzeit abrufbar
- Mehrsprachiges Portal (Deutsch, Englisch, Französisch)
- Der EA ist ein kostenloser Service.
Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellen die Mitgliedsstaaten sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können. Das umfasst im Wesentlichen alle Bereiche für die Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten und damit auch die Berufsanerkennung:
- Verfahren rund ums Gewerbe
- Verfahren rund ums Handwerk
- Verfahren rund um freiberufliche Tätigkeiten / Freie Berufe
- Verfahren zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation.
Darüber hinaus kann der Einheitliche Ansprechpartner für eine Vielzahl an unterschiedlichen Einzelleistungen in Anspruch genommen werden, die sich aus den jeweiligen Fachgesetzen herleiten. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind, können Sie unserer Seite „Weitere Dienstleistungen“ entnehmen.
Prinzipiell muss jedes Verfahren, welches über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt wird, explizit im Fachgesetz beschrieben werden. So kann z.B. jede Leistung nach der Handwerks- oder Gewerbeordnung über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Dienstleistungstätigkeiten, die nicht dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie bzw. der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie unterliegen, können durch den Einheitlichen Ansprechpartner nicht bearbeitet werden. Hierzu zählen u.a.:
- Verkehrsdienstleistungen, einschließlich des Personennahverkehrs
- Gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen
- Audiovisuelle Dienste
- Glücksspiele, einschließlich Lotterien und Wetten
- Soziale Dienstleistungen im Bereich Wohnung, Kinderbetreuung und Unterstützung von hilfsbedürftigen Familien
- Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
- Steuerleistungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen unter die Dienstleistungsrichtlinie fällt, fragen Sie uns einfach. Sollte Ihr Vorhaben nicht in unseren Anwendungsbereich fallen, aber im direkten Kontext Ihrer Unternehmensgründung stehen – beispielsweise die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –, stellen wir Ihnen gerne die notwendigen Informationen zusammen.
Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist der technische Einheitliche Ansprechpartner in NRW, der von der Geschäftsstelle des EA NRW physisch unterstützt wird.
Sie erreichen die Geschäftsstelle des EA NRW telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr unter der Service-Telefonnummer +49 5231 71 3450.
Ihre Anfrage per E-Mail können Sie rund um die Uhr an info [at] nrw-ea.detarget="_blank" richten. Wir setzen uns mit Ihnen so schnell wie möglich in Verbindung.
Nein. Die Leistungen des EA NRW sind in jedem Fall kostenlos. Es fallen lediglich die Gebühren und Kosten der fachlich zuständigen Stellen an. Zusätzliche Gebühren für sein Tätigwerden erhebt der EA NRW nicht.
Der EA ist eine zentrale Anlaufstelle und Verfahrenskoordinator. Eine fachliche Beratung im Einzelfall kann und darf der EA NRW jedoch nicht vornehmen. Gerne nennt Ihnen die Geschäftsstelle des EA NRW aber - individuell zu Ihrer Fragestellung - kompetente Beratungsstellen und Ansprechpartner.
Das Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners untergliedert sich in zwei Hauptschwerpunkte:
- Informationsvermittlung
- Verfahrenskoordination
Auf unserem Webportal finden Sie allgemeine Informationen zu den Bereichen der Existenzgründung und der Berufsanerkennung. Weiterführende Informationen zu speziellen Dienstleistungen können Sie finden Sie über unsere Suchfunktion auf der Startseite des WSP.NRW. In der Suchmaske brauchen Sie nur die gewünschte Leistung und den Ort eingeben und bekommen Auskünfte zur zuständigen Stelle, zu den einzureichenden Unterlagen, Gebühren, Fristen etc. auf einen Blick. Für den Bereich der Berufsanerkennung gibt es hierfür den Anerkennungsfinder.
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung,- ummeldung oder -abmeldung online durchführen möchten, dann können Sie das hier vollelektronisch und medienbruchfrei über unser Portal.
Daneben können Sie für andere ausgewählte wirtschaftsbezogene Verwaltungsverfahren unser alternatives elektronisches Antragssystem nutzen. Das Portal wird sukzessive ausgebaut, sodass hier künftig für alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsverfahren die vollelektronische und medienbruchfreie Antragstellung möglich sein wird.
Ihre Daten werden sowohl gegen Verlust als auch gegen Datenmissbrauch durch Dritte geschützt.
Personenbezogene Daten werden lediglich im Rahmen der Registrierung und der elektronischen Antragsstellung erfasst und in einem speziell abgesicherten System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Antragsstellung nur über die Formulare an die betroffenen Behörden zur Bearbeitung weitergeleitet.
Weiterführende Informationen können Sie der Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) entnehmen.
Wenn ein Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner eingeleitet wird, haben die involvierten zuständigen Behörden darauf Zugriff.
Beispielsweise bekommt das Gewerbeamt Düsseldorf bei einer Gewerbeanzeige in Düsseldorf diese Daten übermittelt. Wird das Verfahren direkt bei der zuständigen Behörde eingeleitet, hat auch nur diese Zugriff auf diese Daten.
Der EA NRW ist nur für Nordrhein-Westfalen zuständig. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland niederlassen möchten, finden Sie hier kompetente Ansprechpartner.