
Rechtsgrundlagen
Gewerberecht
Beispiele erlaubnispflichtiger Tätigkeiten sind die des Pfandleihers, Bewachers, Versteigerers, Maklers, Anlagenberaters und Versicherungsvermittlers. Darüber hinaus bedürfen u. a. auch der Betrieb von Spielhallen und das Aufstellen von Automaten der Erlaubnis.
Daneben finden sich in der Gewerbeordnung Regelungen über sog. überwachungsbedürftige Gewerbe. Hierbei handelt es sich um Gewerbe, die keiner Genehmigung, wohl aber einer besonderen Überwachung bedürfen. Hierzu zählen beispielsweise der Gebrauchtwarenhandel mit bestimmten Warengruppen, Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros und Schlüsseldienste.
Darüber hinaus beinhaltet die Gewerbeordnung Regelungen zum Reisegewerbe sowie zu Messen und Märkten.
Die Gewerbeordnung ist ein Bundesgesetz, das von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird.
In Nordrhein-Westfalen sind durch die Zuständigkeitsverordnung jedoch weitestgehend die Kommunen für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig erklärt worden. Die oberste Fachaufsicht für den Bereich des Gewerberechts obliegt dem Ministerium.
Das Handwerksrecht ist seit 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung, geregelt und bereits mehrfach geändert und den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Die letzte große Novellierung der Handwerksordnung erfolgte 2004 und implementierte die aktuelle Struktur im Handwerksrecht. Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz. Die Länder haben die Möglichkeit, über den Bundesrat bei Änderungen mitzuwirken. Dies gehört zu den Aufgaben des Referats, wie auch die Abstimmung von Rechtspositionen und Verfahren mit der Bundesregierung, anderen Bundesländern und den Handwerksverbänden.
Darüber hinaus nimmt das Referat die Aufsicht über die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern insbesondere in Bezug auf Ausnahmegenehmigungen und Ausübungsberechtigungen zur Eintragung in die Handwerksrolle wahr. Diese Zuständigkeit ist 2006 durch die Verordnung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung und der EU/EWR-Handwerk-Verordnung auf die Handwerkskammern übertragen worden. Vor Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmegenehmigung wird eine kostenlose Beratung zu den Antragserfordernissen durch die zuständige Handwerkskammer empfohlen, denn auch die Ablehnung eines Antrags ist gebührenpflichtig.
Landesrecht NRW
Auf dem Portal "recht.nrw.de - bestens informiert" finden Sie alle geltenden Rechtstexte des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Rechtsportal ist eine Serviceleistung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW).
Bundesrecht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht auf der Seite Gesetze im Internet kostenlos zur Verfügung.
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EU-Recht
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