Online-Anträge

Mit der Gründung eines Unternehmens sind in erster Linie dessen Registrierung bei unterschiedlichen Stellen, die Beantragung von Genehmigungen und die Eintragung von Zuständigen sowie der Nachweis von Kenntnissen und Mitteln verbunden.

Die im Folgenden aufgeführten wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online über unseren Antragsassistenten durchführen.

Wenn Sie eine planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausüben möchten, handelt es sich um ein Gewerbe, welches Sie anmelden müssen. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob Sie diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale müssen Sie anmelden.

> Hier gelangen Sie zum Onlineantrag zur Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.

> Hier gelangen Sie zum Onlineantrag zur Gewerbeummeldung.

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Bei Personengesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter*innen erforderlich ist. 

> Hier gelangen Sie zum Onlineantrag zur Gewerbeabmeldung.

Eine Änderungsmitteilung ist in den folgenden Fällen möglich:

1. Aufgabe von Tätigkeiten
2. Nebenerwerb wird Haupterwerb
3. Haupterwerb wird Nebenerwerb
4. Änderung in der Wohnanschrift
5. Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung
6. Zweigstelle wird Hauptniederlassung
7. Hauptniederlassung wird Zweigstelle
8. Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters
9. Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
10. Sonstige Gründe für die Änderungsmitteilung (Nicht Ummeldung o. ä. - siehe unten)

In den folgenden Fällen handelt es sich um eine Gewerbeummeldung (gem. § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 GeWo) und kann somit nicht über eine Änderungsmitteilung erfolgen:

1.    Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
2.    Die Änderung des Firmennamens
3.    Die Namensänderung
4.    Die Erweiterung der Tätigkeit
5.    Die Änderung der Tätigkeit

> Hier gelangen Sie zur Änderungsmitteilung zu Ihrem bestehenden Gewerbe.

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis 
  • Betrieb  einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis     
  • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis       
  • Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Anzeige   

> Hier gelangen Sie zu den Onlineanträgen zur Erlaubnis einer Krankenhausapotheke, öffentlichen Apotheke, Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Anzeige eines Einzelhandels mit verschreibungsfreien Arzneimitteln.

Wenn Sie in Deutschland bestimmte medizinische Berufe ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt 
  • Erteilung der Approbation als Apotheker*in 
  • Erteilung der Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt 
  • Erteilung der Approbation als Kinder- und  Jugendlichenpsychotherapeut*in 
  • Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut*in
  • Erteilung der Approbation als Psychotherapeut*in
  • Ausstellung der Ersatzurkunde einer Approbation 

> Hier geht es zum Onlineantrag zur Erteilung der Approbation für (Zahn-)Ärzt*innen, Apotheker*innen, Psychotherapeut*innen und der Ausstellung einer Ersatzurkunde.

Wenn Sie erstmalig gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen. Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Anzeige

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Erlaubnis

> Hier geht es zum Onlineantrag zur Erteilung einer Erlaubnis bzw. Anzeige einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen
  • Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen
  • Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung

  • Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung über 3,5 t

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Abgas- und/oder Geräuschverhalten

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ausrüstung von Fahrzeugen mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung über 3,5 t

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 t

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung unter 3,5 t

  • Ausnahmegenehmigung Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Hier gelangen Sie zum Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Leistungen momentan noch als Onlinedienst vorbereitet wird. Sie werden Ihnen in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der nachfolgenden Bereiche erteilt werden:

  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR besitzen, ist eine vorübergehende oder eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des ärztlichen Berufs auch auf Grund einer widerruflichen Erlaubnis zulässig.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden darf ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

  • Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie möchten gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis. 

Hier geht es zur Online-Antragstellung für die Erlaubnis eines Bewachungsgewerbes gem. § 34a GewO.

Wer als Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden will, benötigt die Bestellung durch die zuständige Behörde.

> Hier gelangen Sie zum Bewerberportal für Bezirksschornsteinfeger.

Bitte beachten Sie, dass über das Bewerberportal nur Bestellungen von NRW-Bezirksschornsteinfegern abgewickelt werden können und dass Sie auf eine externe Seite weitergeleitet werden.

 

Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde eine Erlaubnis beantragen.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie möchten eine Vereinigung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften bilden? Dann können Sie hier die Anerkennung beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erzeugergemeinschaft Anerkennung als Vereinigung

  • Erzeugergemeinschaft  Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Fahrschulerlaubnis Erteilung

  • Fahrlehrererlaubnis Erteilung

  • Fahrlehrererlaubnis Erteilung befristet

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie eine Erlaubnis einer Berufsbezeichnung im Gesundheitsbereich benötigen, stehen Ihnen über den unten hinterlegten Link folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin / Ergotherapeut Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r)Bademeisterin / Bademeister Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / -therapeut Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Erteilung

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
  • Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
  • Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis
  • Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis

Bitte beachten Sie, dass bei Diebstahl unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten ist.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 h und § 34 f GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de

Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

  • Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung

  • Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

  • Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Finanzanlagenberatern Entgegennahme

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, einer Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit, einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an oder Gründung von einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, besteht die steuerliche Pflicht, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Dazu stellt die Finanzverwaltung im Dienstleistungsportal ELSTER Fragebögen zur Verfügung, mit deren Hilfe alle Daten für eine zutreffende Besteuerung abgefragt werden. Die Registrierung und die Übermittlung des Fragebogens erfolgt unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Brief, Fax oder E-Mail nicht ausreichend ist. Nach Überprüfung der dort gemachten Angaben wird durch das Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt.

Für die Erteilung einer Steuernummer ist es seit dem 01.01.2021 auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über das ElsterOnline-Portal zu übermitteln. Das Finanzamt prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein umsatzsteuerliches Unternehmen eine Steuernummer.

Hier können Sie über Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln.

Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich des Gaststättengewerbes notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen. Außerdem können Sie die Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin beantragen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Online-Antragsverfahren und die Informationen zum Gaststättengewerbe auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beziehen, somit landesspezifisch sind. Als Rechtsgrundlage gilt in NRW das Gaststättengesetz des Bundes. Die Regelungen in anderen Bundesländern können hiervon abweichen. Insbesondere haben die Bundesländer Baden-Württemberg (LGastG BW), Brandenburg (BbgGastG), Bremen (BremGastG), Hessen (HGastG), Niedersachsen (NGastG), Sachsen (SächsGastG), Sachsen-Anhalt (GastG LSA), Thüringen (ThürGastG) und das Saarland (SGastG) eigene Gaststättengesetze als Landesrecht erlassen.

 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Gaststättengewerbe - Ausschank Erlaubnis

  • Gaststättengewerbe - Erlaubnis

  • Gaststättengewerbe - Erlaubnis, vorläufig

  • Gaststättengewerbe - Gestattung

  • Gaststättengewerbe - Erteilung Stellvertretererlaubnis

  • Gaststättengewerbe - Erteilung Stellvertretererlaubnis, befristet

  • Stellvertretungserlaubnis nach  Gaststättengesetz Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit

  • Gaststättengewerbe Erlaubnis  eines Stellvertreters vorläufig

  • Gaststättengewerbe - Anzeige der Weiterführung nach dem Tode des Erlaubnisinhaber

  • Gaststättengewerbe Anzeige

  • Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

  • Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

  • Vorzeitiger Betriebsbeginn  Zulassung

  • Wechsel der  vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen Anzeige

  • Anzeige einer Straußwirtschaft Entgegennahme

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

 

Wenn Sie als Gewerbetreibende*r oder Ihr Unternehmen zu den Regelungsadressaten des Geldwäschegesetzes (GwG) gehören, müssen Sie nach dem Geldwäschegesetz (GwG) im Umgang mit Ihren Geschäftspartnern Sorgfaltspflichten beachten. Zu den zahlreichen Regelungsadressaten gehören u. a. Kreditinstitute, Immobilienmakler*innen, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsvermittler*innen.

Daneben benötigen Sie ein unternehmensinternes Risikomanagement mit einer Analyse der für Ihre Geschäftstätigkeit typischen Geldwäscherisiken. Die Regelungen sollen verhindern, dass Sie für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der vorgesehenen Bestellung/Entpflichtung einer/eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten nach § 9 des Geldwäschegesetzes (GwG)

  • Anzeige der vorgesehenen Bestellung/Entpflichtung einer/eines internen Geldwäschebeauftragten nach § 7 des Geldwäschegesetzes (GwG)

  • Anzeige über die Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Einholen von Auskünften von Verpflichteten im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

  • Entgegennahme von Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

  • Geldwäsche Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

  • Geldwäsche Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen

  • Registrierungspflicht für Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen. Als Betreiber*in einer gentechnischen Anlage sind entsprechende Meldungen an die zuständige Behörde vorzunehmen.

Über den unten hinterlegten Link steht Ihnen folgender Online-Antrag zur Verfügung:

  • Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie besonders gefährlichen Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher*innen in den Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.  

Gewerbsmäßiger Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Leistungen momentan noch als Onlinedienst vorbereitet wird. Sie werden Ihnen in Kürze auf dieser Seite zur Verfügung stehen.

Erstmalige Anzeige in freien reglementierten Berufen

Wenn Sie als Bürger*in eines EU-Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde erstmalig anzeigen.

> Hier geht es zum Online-Verfahren Anzeige in freien reglementierten Berufen.

Anzeige der Fortsetzung in freien reglementierten Berufen

Wenn Sie als Bürger*in eines EU-Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, so ist die Anzeige dieser alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige zu wiederholen.

> Hier geht es zum Online-Verfahren Anzeige der Fortsetzung in freien reglementierten Berufen.

Anzeige der Änderung in freien reglementierten Berufen

Wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in freien reglementierten Berufen betreffen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

> Hier geht es zum Online-Verfahren Anzeige der Änderung in freien reglementierten Berufen.

 

Wenn Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten und die Erbringung der grenzüberschreitenden Dienstleistung ggf. anzeigen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender  Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender  Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender  Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender  Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Pflanzenschutzrecht

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Pflanzenschutzrecht

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Pflanzenschutzrecht

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender  Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten und die Erbringung der grenzüberschreitenden Dienstleistung ggf. anzeigen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks Ausstellung

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln Erteilung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.

In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Handwerksrolle - Anzeige der Bestellung des Betriebsleiters bei der Handwerkskammer

  • Handwerksrolle - Eintragung

  • Handwerksrolle - Eintragung des Inhabers eines zulassungspflichtigen Handwerks

  • Handwerksrolle - Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EG oder des EWR

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Personen mit bestandener Meisterprüfung

  • Handwerksrolle - Eintragung von Vertriebenen und Spätaussiedlern mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen bestandenen Prüfung im Ausland

Hier geht es zur Online-Antragstellung.
 

Beabsichtigt ein Unternehmen seine handwerkliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben oder liegen die Voraussetzungen zur Ausübung eines selbständigen Handwerkbetriebes als stehendes Gewerbe nicht mehr vor, hat eine Löschung aus der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe zu erfolgen.

Über den unten hinterlegten Link steht Ihnen folgender Online-Antrag zur Verfügung:

  • Handwerksrolle - Daten der Handwerksrolle Löschung auf Antrag

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf, wie dem der Hebamme selbstständig ausüben oder Gesundheitsdienstleistungen anbieten, müssen Sie dieses der zuständigen Stelle anzeigen. > Hier gelangen Sie zum Online-Antrag um die Tätigkeit in einem Heilberuf anzuzeigen.

Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Wenn Sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie oder Psychotherapie beantragen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

  • Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

  • Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied*in oder Hufbeschlaglehrschmied*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. 

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34i GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de

Sie möchten Immobiliardarlehensverträge vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßige*r Immobiliardarlehensvermittler*in.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese müssen Sie beantragen.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Krankenhausträger einen bestimmten Versorgungsauftrag übernehmen möchten, müssen Sie die Aufnahme in den Landeskrankenhausplan beantragen. 

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie einen Fleisch-, Geflügel-, und Milchbetrieb sowie andere Betriebe, die mit den Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen eröffnen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine EU-Zulassung.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger oder Baubetreuer beziehungsweise Bauträgerin oder Baubetreuerin betätigen wollen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis für Makler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer Erteilung

  • Prüfberichte von Baubetreuern und Bauträgern Entgegennahme

  • Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie eine Erlaubnis einer Berufsbezeichnung im Medizinisch-technischen Bereich benötigen, stehen Ihnen über den unten hinterlegten Link folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Assistent / Assistentin für Funktionsdiagnostik Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Radiologieassistentin / -assistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent Erteilung
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin / Änasthesietechnischer Assistent Erteilung

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Deutschlandweit dürfen Messgeräte, die Sie z.B. im geschäftlichen Verkehr einsetzen oder bereit halten möchten, nur verwendet werden, wenn sie gültig geeicht sind oder ihre Konformität bescheinigt wurde.
Hier haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Eichung oder eine Konformitätsbewertung zu beantragen.
Ferner müssen Instandsetzer von Messgeräten die zuständige Behörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung kann nun von Ihnen in einem einheitlichen Verfahren online abgeben werden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Antrag auf Eichung
  • Antrag auf Eichung für Taxen und Mietwagen
  • Instandsetzungsbenachrichtigung
  • Konformität von Messgeräten Bewertung

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für den Brandschutz, die Standsicherheit, den Erd- und Grundbau oder für die Vermessung im Bauwesen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Brandschutz

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Standsicherheit

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für den Erd- und Grundbau

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie dürfen eine Eierpackstelle nur betreiben, wenn sie von der zuständigen Behörde marktrechtlich zugelassen ist und eine Packstellen-Kennnummer erteilt wurde.

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Über den hier hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

 

Wenn Sie als Unternehmer*in Verpackungsmaterial aus Holz herstellen und/oder reparieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden.

> Hier gelangen Sie zum Antragsformular für die Registrierung als Hersteller von Verpackungsmaterial aus Holz bzw. wenn Sie dieses reparieren wollen. 

Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

> Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung als Kontrollstelle. 

Wenn Sie als Unternehmer*in kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. 

> Hier gelangen Sie zum Antragsformular für die Unternehmensregistrierung von kontrollpflichtigen Importen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

Arbeiten mit Quarantäneschädlingen für Pflanzen oder anderweitig geregelten bzw. verbotenen Materialien dürfen nur in Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen durchgeführt werden. Die Benennung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

> Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung als Quarantänestation oder als geschlossene Anlage.

Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

> Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen.

Wenn Sie Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen, den Handel mit Pflanzenschutzmitteln oder Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag/eine entsprechende Anzeige stellen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

  • Handel mit Pflanzenschutzmitteln Anzeige

  • Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Anzeige

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Pharmaberater tätig werden möchten, müssen Sie über die erforderliche Sachkenntnis verfügen. In bestimmten Fällen kann dafür eine Anerkennung der Sachkenntnis erforderlich sein. 

Pharmaberater Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Probenehmer/in tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt und vereidigt worden sein.

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Prostitutionstätigkeit - Antrag Erlaubnis

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige Stellvertreter

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie die Anerkennung als Prüfingenieur*in für Baustatik oder Brandschutz beantragen wollen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle beantragen. Ebenso brauchen Sie eine Genehmigung wenn Sie als Prüfingenieur*in für Baustatik oder Brandschutz eine Zweitniederlassung errichten möchten.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Prüfingenieur*in für Baustatik Anerkennung

  • Prüfingenieur*in für Brandschutz Anerkennung

  • Errichtung einer Zweitniederlassung für Prüfingenieur*innen für Baustatik Genehmigung

  • Errichtung einer Zweitniederlassung für Prüfingenieur*innen für Brandschutz Genehmigung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Wenn Sie die Bezeichnung „Prüfsachverständige*r für technische Gebäudeausrüstung“ oder "Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen" in einer bestimmten Fachrichtung führen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung in diesem Fachbereich bei der zuständigen Stelle stellen. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen

  • Anerkennung als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung

  • Prüfsachverständige*r für technische Gebäudeausrüstung Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

> Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, psychologischer Psychotherapeut*in, Pharmazeut*in, Arzt*in oder Zahnartz*in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden, dann können Sie die Anmeldung unter dem hier hinterlegten Link online beantragen. 

Folgende Leistungen sind enthalten:

  • Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

  • Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

  • Pharmazeutische Prüfung Zulassung

  • Ärztliche Prüfung Zulassung

  • Zahnärztliche Prüfung Zulassung

Wenn Sie einen Eintrag in das Rechtsdienstleistungsregister vornehmen, ändern oder löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Vorübergehende Registrierung vorübergehender Rechtsdienstleistungen öffentliche Bekanntmachung
  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung
  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen
  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz sind
  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen
  • Rechtsdienstleistungsregister Änderung
  • Rechtsdienstleistungsregister Löschung

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis: die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen jedoch eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.
Sofern Sie ein Wanderlager anzeigen möchten, ist dieses nachfolgend ebenfalls möglich.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass - Erteilung
  • Reisegewerbe - Bescheinigung
  • Reisegewerbe - Bewilligung
  • Reisegewerbe - Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • Reisegewerbe - Erlaubnis
  • Reisegewerbe - Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten    
  • Reisegewerbe - Verlängerung
  • Reisegewerbe - Anzeige
  • Wanderlager - Anzeige

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen tätig sein möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle als Sachverständige*r anerkannt werden.

Sachverständige*r für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r für bodenschutzrechtliche Fragestellungen anerkannt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. 

Sachverständige*r für den Bereich des BBodSchG Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert - Bestellung
  • Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert - Vereidigung

> Hier geht es zur Online-Antragsstellung zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige*r zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.

Wenn Sie als Sachverständige*r im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle als Sachverständige*r anerkannt werden.

Sachverständige*r für Gashochdruckleitungen Anerkennung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. 

Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie Gegenproben und/oder Zweitproben im Auftrag eines Unternehmens untersuchen möchten, benötigen Sie für diese Tätigkeit eine Zulassung der zuständigen Behörde.

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r oder sachverständige Stelle Sachkunde- und / oder Verhaltensprüfungen für Hunde großer oder bestimmter Hunderassen abnehmen möchten, müssen Sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie dürfen die Bezeichnung „staatlich anerkannte*r Sachverständige*r“ für die Prüfung der Standsicherheit, des Brandschutzes oder des Schall- und Wärmeschutzes sowie für die Prüfung des Erd- und Grundbaus nur führen, wenn Sie durch die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt worden sind. 

Wenn Sie als Sachverständige*r von der Ingenieurkammer-Bau öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie dies entsprechend beantragen. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Sachverständige*r nach Landesbauordnung Anerkennung

  • Sachverständige*r nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

  • Anerkennung als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen Erteilung

  • Anerkennung als Prüfsachverständige*r für den Erd- und Grundbau Erteilung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten bzw. ie öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als Sachverständige*r für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte Erteilung
  • Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte Erteilung
  • Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte Entgegennahme

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Spielhallen Erlaubnis

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

  • andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

  • andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

 

Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung  
  • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige
  • Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten Anzeige
  • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis Anzeige

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? 

Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich der Sondernutzung von Straßen notwendig. Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies eine Sondernutzung dar. Für eine solche Sondernutzung benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie Werbeplakate anbringen, Gehwegüberfahrten herstellen oder einen Parkplatz für Ihren Umzug absperren möchten.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Außengastronomie
  • Gehwegüberfahrten Änderung
  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Gehwegüberfahrten Zustimmung
  • Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis bei Baumaßnahmen
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
  • Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie eine abgeschlossene tierärztliche Berufsausbildung nachweisen, jedoch über keine Approbation verfügen, können Sie eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung beantragen.

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs Erteilung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen  Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
  • Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tiertransporten benötigen Sie spezielle Zulassungen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Zulassung als Transportunternehmer & Transportunternehmen
  • Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern
  • Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige
  • Viehhandelsunternehmen Zulassung
  • Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung nach ViehVerkV

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als Dolmetscherin oder Dolmetscher allgemein beeidigt und / oder als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt werden wollen, müssen Sie Ihre Eignung feststellen lassen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Fachliche Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung
  • Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Tätigkeiten mit bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten dürfen nur von Beschäftigten durchgeführt werden, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen oder diese Tätigkeiten unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person durchführen.

Als Arbeitgeber*in müssen Sie die erstmalige Verwendung solcher Biozidprodukte oder den Beginn einer erneuten Verwendung nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr bei der zuständigen Behörde anzeigen.

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen-​ und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung   
  • Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder  Stoßwaffen - Zulassung
  • Ausnahmegenehmigungen  für den Verkehr - Erteilung  
  • Fliegende Bauten - Abnahme     
  • Osterfeuer - Genehmigung        
  • Sperrzeit - Aufhebung   
  • Sperrzeit - Verkürzung 
  • Sperrzeit - Verlängerung             
  • Veranstaltung - Festsetzung
  • Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in oder Versicherungsvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Wenn Sie Versicherungen nur als Ergänzung der im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler*innen befreit werden. Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.

Folgende Online-Anträge stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Versicherungsvermittler*in - Erteilung der Erlaubnis

  • Versicherungsvermittler*in - Befreiung der Erlaubnis

  • Versicherungsberater*in - Erlaubnis

> Hier geht es zur Online-Antragstellung für Versicherungsvermittler*innen / -Berater*innen.

 

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Versteigerergewerbe Erlaubnis

  • Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung

  • Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie im Bereich Schusswaffen oder Munition gewerbsmäßig tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

  • Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung

  • Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in andere Mitgliedsstaaten der EU Erteilung für gewerbsmäßige Waffenhersteller oder -händler

  • Anmeldung des Verbringens oder Mitnehmens von Waffen oder Munition aus einem Drittstaat in oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes Überwachung

  • Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

  • Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Stellvertreter

  • Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Leiter Zweigniederlassung

  • Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Leiter unselbstständige Zweigstelle

  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel Erteilung

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung

  • Anzeige der Aufnahme oder Einstellung des Betriebs zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

  • Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbssttändigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

  • Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn Sie Ihren Vertrag der Wasserwirtschaft verlängern, nachträglich ändern oder ergänzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Verträge der Wasserwirtschaft Verlängerung

  • Verträge der Wasserwirtschaft Änderung

  • Verträge der Wasserwirtschaft Ergänzung

> Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wenn sie als Renn- oder Pferdezuchtverein einen Totalisator auf der Rennbahn oder eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben wollen, Sportwetten nach § 4a des Glücksspielstaatsvertrages veranstalten oder als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis für den Betriebs eines Totalisators Erteilung

  • Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis

  • Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung

  • Buchmacher Erlaubnis

Hier geht es zur Online-Antragstellung.

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

> Hier geht es zum Online Antrag zur Wiedergestattung einer gewerblichen Tätigkeit nach § 35 Abs. 6 GeWo.

Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat. 

Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

Hier geht es zur Online-Antragstellung.