Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Mit der Gründung eines Unternehmens sind in erster Linie dessen Registrierung bei unterschiedlichen Stellen, die Beantragung von Genehmigungen und die Eintragung von Zuständigen sowie der Nachweis von Kenntnissen und Mitteln verbunden.

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Anmelde-/Anzeigepflichten

Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden. Diese Anmeldung besteht unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden/Geschäftsleuten gehören insbesondere Händler*innen, Gastronomen*innen und Handwerker*innen.

> Weitere Informationen zu Anmelde-/Anzeigepflichen finden Sie hier.

Apotheke und Arzneimittel

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Beantragung Betriebsnummer (BA)

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Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.

Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung

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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Nur in bestimmten Branchen benötigt man zusätzlich zu der Gewerbeanzeige außerdem eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis hat den Zweck, besondere Qualifikationen und persönliche sowie räumliche Eignungen festzustellen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, einer Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit, einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an oder Gründung von einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, besteht die steuerliche Pflicht, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen nach Gründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu übermitteln. Dazu stellt die Finanzverwaltung im Dienstleistungsportal ELSTER Fragebögen zur Verfügung, mit deren Hilfe alle Daten für eine zutreffende Besteuerung abgefragt werden. Die Registrierung und die Übermittlung des Fragebogens erfolgt unter www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Brief, Fax oder E-Mail nicht ausreichend ist. Nach Überprüfung der dort gemachten Angaben wird durch das Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt.

Gaststättengewerbe

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Im Bereich des Gaststättengewerbes sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen. Außerdem können Sie die Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin beantragen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Online-Antragsverfahren und die Informationen zum Gaststättengewerbe auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beziehen, somit landesspezifisch sind. Als Rechtsgrundlage gilt in NRW das Gaststättengesetz des Bundes. Die Regelungen in anderen Bundesländern können hiervon abweichen. Insbesondere haben die Bundesländer Baden-Württemberg (LGastG BW), Brandenburg (BbgGastG), Bremen (BremGastG), Hessen (HGastG), Niedersachsen (NGastG), Sachsen (SächsGastG), Sachsen-Anhalt (GastG LSA), Thüringen (ThürGastG) und das Saarland (SGastG) eigene Gaststättengesetze als Landesrecht erlassen.

Gentechnische Anlagen

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Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen. Als Betreiber*in einer gentechnischen Anlage sind entsprechende Meldungen an die zuständige Behörde vorzunehmen.

Grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen - Anzeige

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Wenn Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten.

Anzeigen/Anträge im Rahmen des Güterkraftverkehrs

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Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren?
Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?

Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).

Handwerksrolle und -karte

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Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sein/ihr Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird. Welche Berufe in Deutschland zulassungspflichtig sind, können Sie der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) entnehmen.
In den Berufen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B der HwO) erfolgt die Eintragung ohne Qualifikationsnachweis (Meisterbrief). Die Handwerkskammer führt dazu ein Verzeichnis, in das die Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen werden.

Heilberufe: Online-Anzeige der Tätigkeit (Hebamme, Gesundheitsdienstleistungen)

Wenn Sie einen nichtakademischen Heilberuf, wie dem der Hebamme selbstständig ausüben oder Gesundheitsdienstleistungen anbieten, müssen Sie dieses der zuständigen Stelle anzeigen. > Hier gelangen Sie zum Online-Antrag um die Tätigkeit in einem Heilberuf anzuzeigen.

Anzeigen und Erlaubnisse nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

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Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

Reisegewerbe

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis: die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen jedoch eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.

Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert

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Zu Ihren wichtigsten Aufgaben als öffentlich bestellte*r Sachverständige*r gehören die Begutachtung von Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern. Sie sollen für eine sachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise sorgen.

Sie als Sachverständige*r sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit dieser Wirtschaftsgruppe. Ihr fachliches Können und Ihre Integrität sind nicht nur wichtig für Ihr persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt.

Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Sie als Bewerber*in daher nur, wenn Ihre besonderen Fachkenntnisse, Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden und damit außer jedem Zweifel ist, dass Sie die in der Sachverständigenordnung aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde, erfüllen.

Spielhallen- und Aufstellererlaubnis

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.

Sprengstoffe: Anzeigen/Anträge im Rahmen der §§ 7, 14 und 20 SprengG

Hier geht es zur Online-Antragstellung:

  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

Tierschutzgesetz - Erlaubnis nach § 11 TierSchG

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Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.

Veranstaltungen, Wochen- & Spezialmärkte

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Wiedergestattung und Betriebsfortführung

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Die Wiedergestattung eines Gewerbes ist dann möglich, wenn der/die Gewerbetreibende nach ganz oder teilweiser Untersagung der Ausübung des Gewerbebetriebs, einen Antrag von der zuständigen Behörde gestattet bekommt, den Gewerbebetrieb durch eine*n Stellvertreter*in fortzuführen. Des Weiteren kommt eine Widergestattung in Frage, wenn sich nach Antrag des Gewerbetreibenden an die zuständige Behörde, die Annahme ergibt, dass eine Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt.
Ferner darf nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.

Fahrschulerlaubnis und Fahrlehrererlaubnis

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Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.

Wetten, Buchmacher, Spielvermittlung

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Wenn sie als Renn- oder Pferdezuchtverein einen Totalisator auf der Rennbahn oder eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben wollen, Sportwetten nach § 4a des Glücksspielstaatsvertrages veranstalten oder als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Versteigerergewerbe

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Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.

Finanzanlagenberater & Finanzanlagenvermittler

Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 h und § 34 f GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer

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Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger oder Baubetreuer beziehungsweise Bauträgerin oder Baubetreuerin betätigen wollen.

Immobiliardarlehensvermittler

Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 i GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Sie möchten Immobiliardarlehnsverträge vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßige*r Immobiliardarlehensvermittler*in.

Eierpackstellen

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Sie dürfen eine Eierpackstelle nur betreiben, wenn sie von der zuständigen Behörde marktrechtlich zugelassen ist und eine Packstellen-Kennnummer erteilt wurde.

Erzeugergemeinschaften

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Sie möchten eine Vereinigung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften bilden? Dann können Sie hier die Anerkennung beantragen.

Privatwirtschaftliche Krankenhäuser

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Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese müssen Sie beantragen.

Waffengewerbe

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Wenn Sie im Bereich Schusswaffen oder Munition gewerbsmäßig tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.

Pflanzenschutzmittel

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Wenn Sie Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen, den Handel mit Pflanzenschutzmitteln oder Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag/eine entsprechende Anzeige stellen.

Kindertagespflege

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes.

Kindertageseinrichtungen

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben

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Wenn Sie einen Fleisch-, Geflügel-, und Milchbetrieb sowie andere Betriebe, die mit den Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen eröffnen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine EU-Zulassung.

Zertifizierung von Betrieben

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Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.

Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie besonders gefährlichen Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher*innen in den Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Bescheinigung in Steuersachen

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen? 

Großhandel Arzneimittel Erlaubnis

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Schießstätten Erlaubnis und Beendigung

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen oder einer ortsfesten Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen. Sofern Sie eine Schießstätte betreiben oder in der Beschaffenheit wesentlich ändern wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Prüfungszulassung Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie

Hier gelangen Sie zu den Leistungen.

Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in, psychologischer Psychotherapeut*in, Pharmazeut*in, Arzt*in oder Zahnartz*in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden, dann können Sie die Anmeldung unter dem hinterlegten Link online beantragen. 

Pflanzengesundheit (Holz) Registrierung Unternehmen Verpackungsmaterial aus Holz, Benennung Kontrollstelle für Pflanzengesundheit

Hier gelangen Sie zum Antragsformular für die Registrierung als Hersteller von Verpackungsmaterial aus Holz bzw. wenn Sie dieses reparieren wollen. 

Wenn Sie als Unternehmer*in Verpackungsmaterial aus Holz herstellen und/oder reparieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung als Kontrollstelle. 

Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

Pflanzengesundheit (Pflanzen) Unternehmensregistrierung für kontrollpflichtige Importe, Benennung Quarantänestation & geschlossene Anlagen & Kontrollstelle für Pflanzengesundheit

Hier gelangen Sie zum Antragsformular für die Unternehmensregistrierung von kontrollpflichtigen Importen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

Wenn Sie als Unternehmer*in kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung als Quarantänestation oder als geschlossene Anlage.

Arbeiten mit Quarantäneschädlingen für Pflanzen oder anderweitig geregelten bzw. verbotenen Materialien dürfen nur in Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen durchgeführt werden. Die Benennung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung einer Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen.

Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

Tiertransporte

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tiertransporten benötigen Sie spezielle Zulassungen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Zulassung als Transportunternehmer & Transportunternehmen
  • Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern
  • Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige
  • Viehhandelsunternehmen Zulassung
  • Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung nach ViehVerkV

Hier geht es zur Online-Antragstellung.