Gründen

Sie möchten sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen? Noch vor der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der zuständigen Behörde sollten Sie einige Faktoren beachten.
(> Hier gelangen Sie direkt zur Online-Gewerbeanmeldung.)

Neben einer Geschäftsidee müssen grundlegende Fragen zum Businessplan und zur Rechtsform geklärt werden. Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt von vielen Einflüssen ab. Eine gute Vorbereitung gehört in jedem Fall dazu.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema „Existenzgründung“. Sollten Sie sich bereits dazu entschlossen haben, ein Geschäft zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen, besuchen Sie doch unsere Seite > Gewerbeanmeldung.

Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Erlaubnisse und Zulassungen finden Sie hier zum Download:

Unterstützung und Beratung bei der Existenzgründung

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es verschiedene Institutionen, die sich das Thema „Existenzgründung“ auf Ihre Fahnen geschrieben haben. Neben dem Existenzgründungsportal ↗ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind speziell die Startercenter NRW ↗ wichtige Anlaufstellen, wenn es um das Thema Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen geht. Die Startercenter NRW unterstützen Sie bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit und bieten eine kostenlose und individuelle Beratung. Welches Startercentercenter für Sie zuständig ist, finden Sie im Bereich "Finde dein Startercenter ↗".

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland beispielsweise eine Zweigstelle eröffnen möchten, können sich auch an Germany Trade & Invest ↗ wenden. Die Gesellschaft vermarktet den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland im Ausland, informiert deutsche Unternehmen über Auslandsmärkte und begleitet ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland.

Über folgende Themen sollten Sie sich vor der Unternehmensanmeldung Gedanken machen:

  • Geschäftsidee
  • Businessplan
  • Unternehmensfinanzierung und Förderprogramme
  • Gewerbliche Tätigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
  • Rechtsform
  • Standortfrage
  • Buchführung
  • Scheinselbstständigkeit
  • Steuern
  • Versicherungen/Vorsorge.

Geschäftsidee

Eine Geschäftsidee steht am Anfang aller Existenzgründungen. Egal ob Sie sich als Friseur/in selbstständig machen, nebenberuflich als Berater/in tätig werden oder selbstgemachte Artikel über das Internet verkaufen wollen.

Es kann natürlich auch sein, dass der Wunsch nach Selbstständigkeit im Vordergrund steht und daher nach einer Geschäftsidee gesucht wird. In jedem Fall sollte diesem ersten Schritt eine hohe Bedeutung zugemessen werden.

Businessplan

Die Erstellung eines Businessplans ist hilfreich bei der Unternehmensgründung. Hierbei wird der Frage nachgegangen, wie Sie Ihr Ziel erreichen wollen. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan hilft Ihnen dabei, Ihre eigenen Ziele und Gedanken zu ordnen und erhöht somit die Chancen auf Erfolg. Sie würden doch auch nicht ein Haus bauen wollen, ohne sich vorher einen Plan zurechtzulegen, oder?

Finanzierung

Eine gute Idee und ein ausgearbeiteter Businessplan alleine reichen nicht immer aus. Häufig ist ein ausreichendes Startkapital notwendig, um überhaupt erst einmal tätig werden zu können. Insofern muss auch die Frage der Unternehmensfinanzierung geklärt werden.

Auf den Seiten des STARTERCENTER NRW erhalten Sie umfassende Informationen zur Unternehmensfinanzierung und öffentlichen Förderung. Über die Fördermöglichkeiten finden Sie außerdem Informationen beim Förderlotsen NRW, einem gemeinsamen Angebot der nordrhein-westfälischen Landesregierung und der NRW.BANK. Hier finden Sie einen einfachen und übersichtlichen Einstieg in die umfangreichen Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen.

Dazu gibt die Förderdatenbank des Bundes einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder.

Überdies bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Internetseite ein e-Training zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung. Das Lernprogramm kann helfen, typische Finanzierungsfehler zu vermeiden und bietet eine Vorbereitung auf die Finanzierung Ihres Vorhabens.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Der Großteil der Tätigkeiten fällt unter die gewerbliche Tätigkeit und muss daher beim örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird - mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören nach dem Einkommensteuergesetz §18 (1) ↗ selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, wie:

  • Ärzte/Ärztinnen
  • Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
  • Ingenieure/Ingenieurinnen
  • Architekten/Architektinnen
  • Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen
  • Journalisten/Journalistinnen
  • Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Übersetzer/Übersetzerinnen.

Die Freiberufler müssen ihr Gewerbe nicht beim Ordnungsamt anmelden, sondern wenden sich direkt an „ihr“ Finanzamt, um dort ihre freiberufliche Tätigkeit anzugeben.

Die Einschätzung, welcher Beruf als eine freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird, ist nicht immer ganz einfach. Daher sollten Sie sich im Zweifelsfall vorab von Ihrem Finanzamt eine Auskunft einholen.

Freiberufler genießen in der Regel gegenüber den Gewerbetreibenden einige Vorteile:

  • Sie können auf eine aufwendige kaufmännische Buchführung verzichten. Es genügt eine (vergleichsweise) einfache Einnahmenüberschussrechnung.
  • Sie werden nicht Pflichtmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (oder sonstigen ständischen Berufs- oder Branchenvereinigungen), sodass die damit verbundenen Beitragszahlungen für sie entfallen.
  • Sie müssen selbst dann keine Gewerbesteuer zahlen, wenn sie pro Jahr mehr als 24.500 Euro Gewinn machen.

Für einige Freie Berufe wie z.B. Apotheker/Apothekerinnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Architekten/Architektinnen ist eine Mitgliedschaft in einer Standeskammer jedoch verpflichtend.

Auch bei der Krankenversicherung gibt es bei den Freien Berufen Sonderfälle. So müssen sich Künstler/Künstlerinnen oder Publizisten/Publizistinnen über die Künstlersozialkasse krankenversichern. Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Existenzgründerportal ↗ und im Downloadbereich:

Rechtsform

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Die Wahl der Rechtsform wirkt sich auf mitgliedschafts- und haftungsrechtliche sowie steuerliche Überlegungen aus. Für den Einstieg in die Selbstständigkeit werden häufig Einzelunternehmen gegründet. Es stehen jedoch diverse weitere Rechtsformen zur Verfügung. Insofern ist es ratsam, sich vorab beim Steuerberater beraten zu lassen, welche Rechtsform in Ihrem Fall am besten geeignet wäre.

Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Rechtsformen ↗.

Standortfrage

Auch der Standort Ihres Unternehmens sollte gut gewählt sein. So stellt sich Ihnen beispielsweise die Frage, ob Sie Ihr Geschäft erst einmal von zu Hause aus betreiben oder eigene Büroräume dafür anmieten wollen. Der richtige Standort kann entscheidend sein für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Standort“ ↗.

Buchführung

In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge einer Unternehmung anhand von Belegen erfasst. Anhand dieser Belege können Unternehmensgründer schnell und einfach ihre Ein- und Ausgaben überblicken und kommen gleichzeitig der Informationspflicht für verschiedene Behörden wie dem Finanzamt nach.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Buchführung“ ↗.

Scheinselbstständigkeit

Als Scheinselbstständigkeit wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, das zwischen einem selbstständigen Unternehmer und einem Auftraggeber geschlossen wird. Mit dieser Scheinselbstständigkeit werden sozialversicherungspflichtige Anforderungen umgangen, was wiederum  strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Relevant könnte das Thema der Scheinselbstständigkeit insbesondere für freie Mitarbeiter und für Einzelunternehmer mit nur einem oder wenigen Auftraggebern sein. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. 

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Scheinselbstständigkeit“ ↗.

Steuern

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer - dem Thema Steuern" können sich Existenzgründerinnen und Existenzgründer nicht entziehen!

Es ist daher ratsam, sich bereits vor der Gewerbeanmeldung Gedanken zu diesem Thema zu machen und sich von einem Fachmann (Steuerberater) beraten zu lassen.

Insbesondere kleinere Unternehmen können in einigen Fällen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wenn man sich für die Inanspruchnahme dieser Regelung entscheidet, entfallen z.B. Umsatzsteuer und Vorsteuer. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung ↗ und zu den Voraussetzungen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Steuern ↗ und wer Sie zu zahlen hat sowie bei den Downloads:

Versicherungen/Vorsorge

Auch das Thema „Versicherungen“ gilt es bei einer Existenzgründung ausreichend zu berücksichtigen. Durch Vorsorge können Sie die betrieblichen Risiken (z.B. Maschinenschaden, Feuer) und/oder die persönlichen Risiken (z.B. Krankheit, Unfall) minimieren.

Es steht eine Vielzahl an Versicherungen zur Auswahl. Welche davon tatsächlich notwendig sind, hängt natürlich auch von der jeweiligen Dienstleistung ab. Ein Transportunternehmen sollte beispielsweise über eine Transportversicherung nachdenken, um die transportierten Güter vor Verlust oder Schäden zu schützen.

Ein großes Augenmerk sollten Selbstständige jedoch auch auf ihre persönliche Absicherung legen, um bei Unfall oder Krankheit ausreichend geschützt zu sein.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Versicherungen“ ↗ und bei den Downloads: