Unternehmensführung und Gewerbezulassung
Anmelde-/Anzeigepflichten
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
In bestimmten Branchen oder bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten müssen Sie Anmelde-/Anzeigepflichten gegenüber der jeweils zuständigen Behörde erfüllen, damit Sie die entsprechenden Tätigkeiten ausüben dürfen. Wenn Sie Ihrer Anmelde-/Anzeigepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, handeln Sie u.U. ordnungswidrig.
Apotheke und Arzneimittel
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Beantragung Betriebsnummer (BA)
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Nur in bestimmten Branchen benötigt man zusätzlich zu der Gewerbeanzeige außerdem eine spezielle Erlaubnis. Diese Erlaubnis hat den Zweck, besondere Qualifikationen und persönliche sowie räumliche Eignungen festzustellen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, einer Selbstständigkeit bzw. Freiberuflichkeit, einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der Beteiligung an oder Gründung von einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder eines Vereins, besteht die steuerliche Pflicht, das zuständige Finanzamt umgehend zu benachrichtigen. Dazu stellt das zuständige Finanzamt einen Fragebogen bereit, mit dessen Hilfe alle Daten für eine zutreffende Besteuerung abgefragt werden. Es wird zudem eine Steuernummer zugeteilt.
Gaststättengewerbe
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Im Bereich des Gaststättengewerbes sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Gaststätten mit und ohne Alkoholausschank müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Sofern Sie den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigen, dürfen Sie die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung eine vorübergehende Erlaubnis zu beantragen. Außerdem können Sie die Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers / der Erlaubnisinhaberin beantragen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Online-Antragsverfahren und die Informationen zum Gaststättengewerbe auf die gesetzlichen Grundlagen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) beziehen, somit landesspezifisch sind. Als Rechtsgrundlage gilt in NRW das Gaststättengesetz des Bundes. Die Regelungen in anderen Bundesländern können hiervon abweichen. Insbesondere haben die Bundesländer Baden-Württemberg (LGastG BW), Brandenburg (BbgGastG), Bremen (BremGastG), Hessen (HGastG), Niedersachsen (NGastG), Sachsen (SächsGastG), Sachsen-Anhalt (GastG LSA), Thüringen (ThürGastG) und das Saarland (SGastG) eigene Gaststättengesetze als Landesrecht erlassen.
Gentechnische Anlagen
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen. Als Betreiber*in einer gentechnischen Anlage sind entsprechende Meldungen an die zuständige Behörde vorzunehmen.
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen - Anzeige
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten.
Anzeigen/Anträge im Rahmen des Güterkraftverkehrs
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie beabsichtigen, geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland mit Kraftfahrzeugen zu transportieren?
Und Sie setzen Fahrzeuge ein, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt?
Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).
Handwerksrolle und -karte
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wer im Handwerk gewerblich tätig ist, muss aufgrund der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle, das Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker*innen, eingetragen sein. Derjenige, der ohne eine solche Eintragung einen Handwerksbetrieb führt, übt das Handwerk unzulässig aus.
Die Handwerksrolle wird von der Handwerkskammer geführt. Sie gibt unter anderem darüber Auskunft, wer im jeweiligen Betrieb eine Ausübungsberechtigung besitzt oder die Handwerksmeisterprüfung ableget hat. Zudem erteilen die Handwerkskammern bei berechtigtem Interesse Auskünfte aus der Handwerksrolle.
Mess- und Eichwesen
Deutschlandweit dürfen Messgeräte, die Sie z.B. im geschäftlichen Verkehr einsetzen oder bereit halten möchten, nur verwendet werden, wenn sie gültig geeicht sind oder ihre Konformität bescheinigt wurde.
Hier haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Eichung oder eine Konformitätsbewertung zu beantragen.
Ferner müssen Instandsetzer von Messgeräten die zuständige Behörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung kann nun von Ihnen in einem einheitlichen Verfahren online abgeben werden.
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.
Reisegewerbe
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis: die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen jedoch eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.
Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Zu Ihren wichtigsten Aufgaben als öffentlich bestellte*r Sachverständige*r gehören die Begutachtung von Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern. Sie sollen für eine sachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise sorgen.
Sie als Sachverständige*r sind das Aushängeschild für die Leistungsfähigkeit dieser Wirtschaftsgruppe. Ihr fachliches Können und Ihre Integrität sind nicht nur wichtig für Ihr persönliches Ansehen, sondern für das Ansehen des Handwerks insgesamt.
Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Sie als Bewerber*in daher nur, wenn Ihre besonderen Fachkenntnisse, Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden und damit außer jedem Zweifel ist, dass Sie die in der Sachverständigenordnung aufgestellten Voraussetzungen - insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde, erfüllen.
Spielhallen- und Aufstellererlaubnis
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wer eine Spielhalle eröffnen möchte, benötigt dazu eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch weitere Genehmigungen benötigt. Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden.
Sprengstoffe: Anzeigen/Anträge im Rahmen der §§ 7, 14 und 20 SprengG
Hier geht es zur Online-Antragstellung:
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Tierschutzgesetz - Erlaubnis nach § 11 TierSchG
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.
Veranstaltungen, Wochen- & Spezialmärkte
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen- und Spezialmärkten sind speziellere Erlaubnisse notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.
Wiedergestattung und Betriebsfortführung
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Die Wiedergestattung eines Gewerbes ist dann möglich, wenn der/die Gewerbetreibende nach ganz oder teilweiser Untersagung der Ausübung des Gewerbebetriebs, einen Antrag von der zuständigen Behörde gestattet bekommt, den Gewerbebetrieb durch eine*n Stellvertreter*in fortzuführen. Des Weiteren kommt eine Widergestattung in Frage, wenn sich nach Antrag des Gewerbetreibenden an die zuständige Behörde, die Annahme ergibt, dass eine Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt.
Ferner darf nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden ein privilegierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die zuständige Behörde kann zudem befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tode des/der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
Fahrschulerlaubnis und Fahrlehrererlaubnis
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie als (selbständige) Fahrlehrerin oder (selbständiger) Fahrlehrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.
Wetten, Buchmacher, Spielvermittlung
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn sie als Renn- oder Pferdezuchtverein einen Totalisator auf der Rennbahn oder eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben wollen, Sportwetten nach § 4a des Glücksspielstaatsvertrages veranstalten oder als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Versteigerergewerbe
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.
Finanzanlagenberater & Finanzanlagenvermittler
Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 h und § 34 f GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien oder gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten bzw. durchführen möchten, wenn Sie sich also als Bauträger oder Baubetreuer beziehungsweise Bauträgerin oder Baubetreuerin betätigen wollen.
Immobiliardarlehensvermittler
Aufgrund einer Cyberattacke auf die IT-Systeme der IHK-Organisation können Online-Anträge nach § 34 i GewO zurzeit nicht zugestellt werden! Nähere Informationen zur aktuellen Erreichbarkeit der IHKs finden Sie unter https://www.dihk.de/de
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie möchten Immobiliardarlehnsverträge vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßige*r Immobiliardarlehensvermittler*in.
Eierpackstellen
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie dürfen eine Eierpackstelle nur betreiben, wenn sie von der zuständigen Behörde marktrechtlich zugelassen ist und eine Packstellen-Kennnummer erteilt wurde.
Erzeugergemeinschaften
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie möchten eine Vereinigung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften bilden? Dann können Sie hier die Anerkennung beantragen.
Privatwirtschaftliche Krankenhäuser
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese müssen Sie beantragen.
Waffengewerbe
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie im Bereich Schusswaffen oder Munition gewerbsmäßig tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis.
Pflanzenschutzmittel
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel beantragen, den Handel mit Pflanzenschutzmitteln oder Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag/eine entsprechende Anzeige stellen.
Kindertagespflege
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Jugendamtes.
Kindertageseinrichtungen
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie einen Fleisch-, Geflügel-, und Milchbetrieb sowie andere Betriebe, die mit den Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen eröffnen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine EU-Zulassung.
Zertifizierung von Betrieben
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instandhalten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Umgang mit Giftstoffen Erlaubnis
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie besonders gefährlichen Stoffe oder Gemische an private Endverbraucher*innen in den Verkehr bringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bescheinigung in Steuersachen
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie möchten eine Bescheinigung in Steuersachen beantragen?
Anzeige Asbesttätigkeiten
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der Bezirksregierung als zuständige Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigeverpflichtung besteht lediglich für Unternehmen.
Wenn Sie Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige bei zuständigen Stelle eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten.
Krankheitserreger Erlaubnis und Anzeige
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wer Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes. Sie haben bereits eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern und wollen diese Tätigkeit nun erstmalig aufnehmen oder ggf. Änderungen der Tätigkeiten vornehmen? Dann müssen Sie die Tätigkeit der zuständigen Stelle anzeigen.
Schießstätten Erlaubnis und Beendigung
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen oder einer ortsfesten Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen. Sofern Sie eine Schießstätte betreiben oder in der Beschaffenheit wesentlich ändern wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Reisegewerbe & Wanderlager Anmeldung und Änderungen
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sie möchten eine Reisegewerbetätigkeit aufnehmen oder eine Änderung bzw. Ergänzung in Ihrer Reisegewerbekarte vornehmen, dann können Sie dieses hier veranlassen.
Fahrzeuge und Fahrzeugteile Erlaubnis
Hier gelangen Sie zu den Leistungen.
Sofern Sie eine Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) für ein Fahrzeug benötigen, können Sie diese hier beantragen. Dieses kann aus verschiedenen Gründen u. A. notwendig sein:
- Es existiert keine EG-Typgenehmigung
- Die Betriebserlaubnis ist verloren / gestohlen worden
- Bauteile wurden um- oder angebaut
Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Gewerberegister
Hier gelangen Sie zur Leistung Gewerberegisterauszug Übermittlung.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.
Pflanzengesundheit (Holz) Registrierung Unternehmen Verpackungsmaterial aus Holz, Benennung Kontrollstelle für Pflanzengesundheit
Wenn Sie als Unternehmer*in Verpackungsmaterial aus Holz herstellen und/oder reparieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden.
Hier gelangen Sie zum Antragsformular zur Benennung als Kontrollstelle.
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.
Pflanzengesundheit (Pflanzen) Unternehmensregistrierung für kontrollpflichtige Importe, Benennung Quarantänestation & geschlossene Anlagen & Kontrollstelle für Pflanzengesundheit
Wenn Sie als Unternehmer*in kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden.
Arbeiten mit Quarantäneschädlingen für Pflanzen oder anderweitig geregelten bzw. verbotenen Materialien dürfen nur in Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen durchgeführt werden. Die Benennung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.
Tiertransporte
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tiertransporten benötigen Sie spezielle Zulassungen.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Zulassung als Transportunternehmer & Transportunternehmen
- Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern
- Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige
- Viehhandelsunternehmen Zulassung
- Sammelstelle für den Viehhandel Zulassung nach ViehVerkV