Unternehmensbeendigung

Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin kann sich aus verschiedenen Gründen dazu entschließen, das Gewerbe oder den Betrieb aufzugeben oder die Geschäftsidee grundlegend neu zu überdenken.

Welche Schritte muss ich unternehmen?

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie Ihr Unternehmen aufgeben, müssen Sie die Stelle, bei der Sie Ihr Unternehmen ursprünglich angemeldet haben, über die Betriebsaufgabe unterrichten. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Melden Sie Ihr Gewerbe ab. Welche Unterlagen Sie für die Gewerbeabmeldung einreichen müssen, können Sie unserem Informationsangebot zur Gewerbeabmeldung entnehmen.
  2. Lassen Sie ggf. Ihre Eintragung in der Handwerksrolle löschen.

Nachfolger/in finden

Die Suche nach dem richtigen Nachfolger bzw. der richtigen Nachfolgerin ist für viele Firmeninhaber/innen einer der schwierigsten Abschnitte auf dem Weg zu einer geordneten Nachfolgeregelung. Kontakte zu qualifizierten Führungskräften und potentiellen Teilhaber/innen oder Käufer/innen stehen dabei im Vordergrund. Auf der anderen Seite bevorzugen zahlreiche zukünftige Existenzgründer/innen anstelle einer Neugründung den Einstieg als Teilhaber/in oder den gesamten Erwerb eines Unternehmens. Auch Sie benötigen deshalb Kontakt zu adäquaten Anbietern.

Hier setzt die nexxt-change Unternehmensbörse, eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie verschiedenen Verbänden, Institutionen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe, an. In dieser bundesweit größten Unternehmensbörse werden alle regionalen Angebote und Nachfragen zusammengeführt und veröffentlicht.

Anmeldepflichten

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Handwerksrolle/-karte

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Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Aufhebung

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