Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Für die Erteilung einer Steuernummer ist es seit dem 01.01.2021 auf Grund des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) vom 22.11.2019 bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über das ElsterOnline-Portal zu übermitteln. Das Finanzamt prüft die Angaben und erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein umsatzsteuerliches Unternehmen eine Steuernummer.
Hier können Sie über Mein ELSTER, das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln.