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Wirtschafts-Service-Portal-Gesetz NRW - die zentrale Rechtsgrundlage
Mit dem WiPG NRW wird das WSP.NRW als zentrales, digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW entsprechend den Vorgaben der SDG VO, als (technischer) einheitlicher Ansprechpartner in Umsetzung der europäischen DL- und Berufsanerkennungsrichtlinie sowie als einheitliche Stelle nach §§ 71 ff. VwVfG festgelegt. Dadurch werden über das WSP.NRW alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung standardisiert, gebündelt und medienbruchfrei bereitgestellt.