WSP.NRW als zentrales, digitales Zugangstor für die Wirtschaft

Im Juli 2018 wurde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) als ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in NRW geschaffen. Die medienbruchfreie Abwicklung der darauf abgebildeten Prozesse gehörte von Anfang an zum Leistungsumfang des GSP.NRW.  

Mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetzes (WiPG NRW), das zum 01.07.2020 in Kraft getreten ist, wurde das GSP.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Das WSP.NRW wurde mit dem WiPG NRW zum zentralen, digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Es wurden damit die Vorgaben der Single-Digital-Gateway-Verordnung der Europäischen Union, zum (technischen) einheitlicher Ansprechpartner in Umsetzung der europäischen Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie und als einheitliche Stelle nach §§ 71ff. VwVfG erfüllt.  

Content Page

Einführung

Im Juli 2018 wurde das Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW) als ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in NRW geschaffen. Die medienbruchfreie Abwicklung der darauf abgebildeten Prozesse gehörte von Anfang an zum Leistungsumfang des GSP.NRW.   Mit dem Wirtschafts-Portal-Gesetzes (WiPG NRW), das zum 01.07.2020 in Kraft getreten ist, wurde das GSP.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW). Das WSP.NRW wurde mit dem WiPG NRW zum zentralen, digitalen Zugangstor für die Wirtschaft in NRW. Es wurden damit die Vorgaben der Single-Digital-Gateway-Verordnung der Europäischen Union, zum (technischen) einheitlicher Ansprechpartner in Umsetzung der europäischen Dienstleistungs- und Berufsanerkennungsrichtlinie und als einheitliche Stelle nach §§ 71 ff. VwVfG erfüllt.
Content Page

Wirtschafts-Service-Portal-Gesetz NRW - die zentrale Rechtsgrundlage

Mit dem WiPG NRW wird das WSP.NRW als zentrales, digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW entsprechend den Vorgaben der SDG VO, als (technischer) einheitlicher Ansprechpartner in Umsetzung der europäischen DL- und Berufsanerkennungsrichtlinie sowie als einheitliche Stelle nach §§ 71 ff. VwVfG festgelegt. Dadurch werden über das WSP.NRW alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung standardisiert, gebündelt und medienbruchfrei bereitgestellt. 
Content Page

Online-Dienste im WSP.NRW

Online-Dienste des WSP.NRW werden mit dem standardisierten Ansatz der sog. "Digitalisierungsstraßen" auf Basis einer Microservice-basierten, mandantenfähigen und parametrisierbaren Architektur entwickelt. Hierbei werden Online-Dienste nicht nur technisch mit unterschiedlichen Bausteinen ausgestattet und angereichert, sondern auch auf fachlicher Basis aufgrund geltender rechtlicher und fachlicher Standards entwickelt. Somit können Online-Dienste des WSP.NRW über ein Baukastensystem rasch entwickelt werden.
Content Page

Herangehensweise der Digitalisierungsstraßen

Beschleunigung & Effizienzsteigerung
Im Frühjahr 2020 wurden die sog. "Digitalisierungsstraßen" ins Leben gerufen. Schon damals bildeten Sie den Ausgangspunkt für eine effiziente OZG-Umsetzung und wurden seitdem an die wachsenden Rahmenbedingungen und Herausforderungen angepasst. Sie schaffen hiermit die optimale Grundlage für eine dynamische Bereitstellung von Online-Diensten im NRW und auch bundesweitem "Einer-für-Alle" (EfA)-Kontext.