Neue Nutzerqualität im WSP.NRW
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzerorientierung
Für eine Verbesserung der gesamten Nutzer*innenreise im WSP.NRW werden alle Erkenntnisse aus der technischen Auswertung von Suchanfragen, den Rückmeldungen der Nutzer*innen bis hin zur Feedback-Funktion analysiert. Erkenntnisse aus Anforderungsworkshops mit den Ansprechpartner*innen aus dem Fachvollzug und Rückmeldungen über die Service-Adresse des WSP.NRW werden gesammelt, strukturiert und für zukünftige Weiterentwicklungen aufbereitet. Ergänzend werden künftig verstärkt Nutzer*innen-Befragungen durchgeführt. Im Abschnitt "Nutzerbefragungen" können Sie sich einbinden und unsere Vorschläge zur Verbesserung der Nutzer*innenorientierung bewerten.
Ziele der Weiterentwicklung der Vorhabenklärung
Der Gründungsassistent des WSP.NRW wird in 2022 zu einem Wirtschaftsassistenten ausgebaut. Im Rahmen der sogenannten Vorhabenklärung soll über die umgangssprachliche Freitexteingabe zur Beschreibung des geplanten unternehmerischen Vorhabens mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) branchenbezogen eine möglichst breite fachbereichsübergreifende Abdeckung der Verwaltungsleistungen erfolgen. In Planung befinden sich auch potenzielle Anbindungen an externe Verfahren wie Fördermittelbeantragungen des Landes und des Bundes.
Über die KI-gestützte Auswertung der Beschreibung des Vorhabens wird für die Nutzer*innen im WSP.NRW eine Auswahl der Verwaltungsleistungen in einem Warenkorb bereitgestellt. Hierbei steht eine dialoggeführte Vorhabenklärung im Vordergrund, welche auf der Basis von Freitexten die Vorhaben der Besucher*innen erkennt und gegebenenfalls gezielt Rückfragen stellen kann. Eine Übernahme der im Rahmen der Vorhabenklärung bereits ermittelten Daten und Werte für die ermittelten möglichen Anträge ist nach Zustimmung von vornherein vorgesehen. Für die Ergänzung und weitere Umsetzung der Beratungsszenarien bei inhaltlichen Unklarheiten ist technisch eine Live-Weitergabe von Fragestellungen in einem Live-Chat an ein Support-Center umsetzbar.
Sprachsteuerung im Rahmen des Antragsassistenten
Vor einer möglichen sprachgesteuerten Variante der Vorhabenklärung im Rahmen einer erweiterten Umsetzung der Ziele zur Barrierefreiheit werden zur Ermittlung nicht wirtschaftsbezogener Leistungen fachspezifische Prototypen entworfen, welche als Fach-APIs auch Freitexte zuordnen können, für die beispielsweise noch keine LeiKa-Leistungen der Verwaltung definiert wurden.
Weiterer Ausbau des KI-Tools
Die einzelnen KI-gestützten Komponenten, primär das WZ-Schlüsselprojekt zur Ermittlung von Wirtschaftszweigen anhand eines Freitextes, wird auf mögliche Verwendung aktualisierter Algorithmen für eine nochmals verbesserte Erkennung von Freitexten geprüft. Ebenso wird die Verwendung des Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken als neue Datenquelle geprüft, um im Bereich der Herstellung von Produkten eine verbesserte Ergebnisqualität bei der Bestimmung von Branchenzweigen zu erzielen. Die Business-Matrix zur Erkennung und dem Abgleich zwischen einem möglichen Branchenzweig (WZ) und den dazu möglichen Leistungen der Verwaltung (LeiKa-Leistung), wird kontinuierlich ergänzt und beispielsweise auf die Verwendung und Integration des 2021 erschienenen aktualisierten "Leitfaden Abgrenzung – Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistungen" geprüft. Weiterhin wird in Planung bidirektional (auch umgekehrte Ermittlung von LeiKa nach WZ) verfügbar weiterentwickelt.
Barrierefreiheit
Dem Thema Barrierefreiheit für Webangebote wird in NRW, Deutschland und Europa eine hohe Bedeutung zugeschrieben. Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz gilt die Richtlinie 2016/2102 des europäischen Parlaments. Die Online-Dienste im WSP.NRW folgen diesen Regeln. Konkret wird Barrierefreiheit über die so genannte "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV 2.0) geprüft und umgesetzt. Die dafür maßgeblichen 92 Kriterien orientieren sich an den Prioritätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Das WSP.NRW erfüllt damit die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit in der technischen Norm (EN 301 549 V2.1.2).
Datencockpit
Zur Umsetzung der Anforderungen der Single-Digital-Gateway Verordnung (SDG VO) der EU wird im WSP.NRW voraussichtlich bis Ende des 2. Quartals 2022 ein sog. „Daten-Cockpit“ umgesetzt. Der Antragsprozess im WSP.NRW soll damit schnellstmöglich die Anforderung des „once-only“-Prinzips (OZG-Reifegrad 4) erfüllen. Hierbei werden Daten mit Einwilligung der Antragstellenden medienbruchfrei im Datencockpit vorbefüllt. Dies umfasst bspw. den Datenkranz aus der Identifizierung/Authentifizierung sowie zukünftig weitere Daten, wie die Daten aus einer automatisierten Abfrage der Wirtschaftsregister, bspw. dem Handelsregister.
Im Datencockpit sowie jetzt bereits in den Antragsassistenzsystemen werden personen- und unternehmensbezogene Daten von Unternehmen über das in NRW gemeinsam mit der Koordinierungsstelle für IT-Standardisierung des IT-Planungsrates (KoSIT) entwickelte sog. Kerndatenmodell erfasst. Dieses wurde mit Abschluss einer Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung zum 01.01.2021 in den bundesweiten Betrieb der KoSIT und der d-NRW AöR im Rahmen des XÖV-Standards "XUnternehmen/Kerndatenmodell" übergeben.
Fortlaufende Nutzerbefragungen
Bereits seit 2020 besteht für Nutzer*innen die Möglichkeit alle Seiten und Inhalte des WSP.NRW direkt zu bewerten und gegebenenfalls auf inhaltliche Fehler aufmerksam zu machen. Als neuer Zusatz werden evidenzbasierte Nutzerbefragungen zur Zufriedenheit, Verständlichkeit und möglichen Verbesserungspotentialen des WSP.NRW sowie seiner Formulare, durchgeführt. Bürger*innen erhalten hiermit die Möglichkeit Feedback zu geben, um das Nutzer*innenerlebnis und die Nutzungsbegeisterung des Portals beständig und iterativ optimieren zu können.