Der Einfluss der Registermodernisierung auf die OZG-Umsetzung NRW

Das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ hat die Weiterentwicklung der deutschen Registerlandschaft zum zentralen Ziel. Profiteure des Vorhabens sind neben der Wissenschaft, dem Zensus und dem Datenschutz besonders die Bürger*innen sowie Unternehmen.

Das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ hat die Weiterentwicklung der deutschen Registerlandschaft zum zentralen Ziel. Profiteure des Vorhabens sind neben der Wissenschaft, dem Zensus und dem Datenschutz besonders die Bürger*innen sowie Unternehmen. Die Vorhaben im Rahmen der Umsetzungen des Onlinezugangsgesetztes (OZG) und der Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) werden entscheidend vorangetrieben. So bildet die Registermodernisierung den Grundstein zur Erreichung des OZG-Reifegrad-4, welcher einen medienbruchfreien Antragsprozess vorsieht, indem Unternehmen und Bürger*innen Daten nur einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. Bereits vorliegende Daten werden anschließend aus den Registern direkt bezogen. Die Ergebnisse der RegMo sind außerdem zur Erfüllung des Art. 14 der SDG-VO notwendig. Dieser verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten zur Anbindung an das europäische Once-Only-Technical-System (OOTS) bis Dezember 2023. Dadurch wird es möglich sein, ausgewählte Verwaltungsleistungen auch grenzüberschreitend digital abzuwickeln. So sieht der Artikel die Ausstellung von Nachweisen auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor. (Art. 14 Abs. 3 SDG-VO)
Die enge Verknüpfung mit diesen Themenbereichen wurde bereits an verschiedenen Stellen der Gesamtplanung des Projekts Gesamtsteuerung Registermodernisierung bedacht. Ersichtlich wird dies beispielsweise bei der Auswahl der im IDNrG festgehaltenen Register und der Erstellung einer Liste der TOP-Register. Beide leiten sich aus der Bedeutung der Register für die Umsetzung des OZGs ab. Deren Weiterentwicklung soll priorisiert erfolgen, um auch im Bereich des OZGs schnellen Nutzen zu ziehen. Aus diesem Antrieb wird zudem der Aufbau neuer Register geprüft.
Die übergreifende Bedeutung der Registermodernisierung führt zu einem enormen Entlastungspotential. Der Gesamtnutzen wird auf jährlich ca. 6,3 Mrd. EUR geschätzt. Im Gegenzug stehen Investitionskosten von ca. 2,5 Mrd. EUR entgegen. 

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