Allgemeine Erklärungen zu EfA-Mindestanforderungen
Sogenannte "EfA-Mindestanforderungen" definieren einen technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Rahmen, welchen Online-Dienste erfüllen müssen, um nach- bzw. mitnutzbar zu sein. Die EfA-Mindestanforderungen wurden durch die Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates beschlossen und werden bei Bedarf angepasst bzw. weiterentwickelt. Sie gliedern sich in "MUSS-", "SOLL-" und "KANN-"Anforderungen.

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Die EfA-Mindestanforderungen umfassen folgende Kriterien:
- Oberflächengestaltung und Design
- Fachlogik
- Nutzerkonto
- Payment
- Datenaustauschstandard
- Routing & Transport
- Rechtliche Nachnutzungsmöglichkeit
- Organisation