Allgemeine Erklärungen zu EfA-Mindestanforderungen

Sogenannte "EfA-Mindestanforderungen" definieren einen technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Rahmen, welchen Online-Dienste erfüllen müssen, um nach- bzw. mitnutzbar zu sein. Die EfA-Mindestanforderungen wurden durch die Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates beschlossen und werden bei Bedarf angepasst bzw. weiterentwickelt. Sie gliedern sich in "MUSS-", "SOLL-" und "KANN-"Anforderungen. 

Sogenannte "EfA-Mindestanforderungen" definieren einen technischen, rechtlichen sowie organisatorischen Rahmen, welchen Online-Dienste erfüllen müssen, um nach- bzw. mitnutzbar zu sein. Die EfA-Mindestanforderungen wurden durch die Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates beschlossen und werden bei Bedarf angepasst bzw. weiterentwickelt. Sie gliedern sich in "MUSS-", "SOLL-" und "KANN-"Anforderungen. 

Schaubild Funktionsweise Einer für Alle

Die EfA-Mindestanforderungen umfassen folgende Kriterien: 

  • Oberflächengestaltung und Design 
  • Fachlogik 
  • Nutzerkonto 
  • Payment 
  • Datenaustauschstandard 
  • Routing & Transport 
  • Rechtliche Nachnutzungsmöglichkeit 
  • Organisation