Mitnutzungsallianz NRW

Das EfA-Prinzip soll eine Umsetzung der OZG-Leistungen beschleunigen, indem ein Bundesland federführend eins von 14 OZG-Themenfeldern gemeinsam mit einem Bundesressort umsetzt und anschließend allen anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitstellt. Maßgebend für die Entwicklung jedes OZG-Leistungsbündels ist eine hohe Standardisierung, sodass die Nachnutzung möglichst niedrigschwellig umgesetzt werden kann.

Das EfA-Prinzip soll eine Umsetzung der OZG-Leistungen beschleunigen, indem ein Bundesland federführend eins von 14 OZG-Themenfeldern gemeinsam mit einem Bundesressort umsetzt und anschließend allen anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitstellt. Maßgebend für die Entwicklung jedes OZG-Leistungsbündels ist eine hohe Standardisierung, sodass die Nachnutzung möglichst niedrigschwellig umgesetzt werden kann. Dennoch sieht das EfA-Prinzip ebenfalls vor, dass zur Nachnutzung bereitgestellte Komponenten der OZG-Leistungsbündel bedarfsentsprechend angepasst werden können. Bundesweit wurden daher vier Dimensionen festgelegt, um diese individuellen Anpassungen umzusetzen: organisatorisch, technisch, rechtlich sowie finanziell.   

Ansprechpartner*innen für Fragen zur EfA-Mitnutzung

Bei Fragen hinsichtlich der Mitnutzung von EfA-Diensten, melden Sie sich gerne via Mail unter der folgenden Mailadresse: ozgmwide [at] cassini.de">ozgmwide [at] cassini.de

Gewinnung von Stakeholdern für die Nachnutzungsallianz

Die nach dem EfA-Prinzip umgesetzten Verwaltungsleistungen werden vom MWIKE anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt. Die Fülle der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen sowie ihre fachliche Heterogenität, sorgen dabei für ein großes Interesse in den unterschiedlichsten Ressorts der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund führt das MWIKE bereits Gespräche mit 15 interessierten Bundesländern sowie zahlreichen Stakeholdern aus Kammern und Verbänden. Interessierte Bundesländer werden dabei durch einen vordefinierten Ende-zu-Ende-Prozess geführt und zu verschiedenen Informationsveranstaltungen eingeladen. Diese sollen den Bundesländern einen tiefgreifenden fachlichen sowie technischen Austausch ermöglichen und Ihnen die Möglichkeit geben, offene Fragen zur Nachnutzung zu adressieren.   

Übersicht über bereits mitnutzende Stakeholder

Die nach dem Einer-für-Alle-Prinzip umgesetzten Verwaltungsleistungen werden vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt. Die Fülle der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen sowie ihre fachliche Heterogenität, sorgen dabei für ein großes Interesse in den unterschiedlichsten Ressorts der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund führt das MWIKE bereits Gespräche mit 15 interessierten Bundesländern sowie zahlreichen Stakeholdern aus Kammern und Verbänden. Interessierte Bundesländer werden dabei durch einen vordefinierten Ende-zu-Ende-Prozess geführt und zu verschiedenen Informationsveranstaltungen eingeladen. Diese sollen den Bundesländern einen tiefgreifenden fachlichen sowie technischen Austausch ermöglichen und ermöglichen, offene Fragen zur Nachnutzung zu adressieren.   

Übersicht über bereits beigetretene Institutionen zur interöffentlichen Vereinbarung

Die interöffentliche Vereinbarung wurde zwischen der Dataport AöR (Kommunalvertreter für das Land Schleswig-Holstein und Hamburg) und der d-NRW AöR (Kommunalvertreter für Nordrhein-Westfalen) geschlossen. Die FITKO ist der Interöffentlichen Vereinbarung beigetreten. Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) als Kommunalvertreter für Bayern sowie die Komm.ONE AöR als Kommunalvertreter für Baden-Württemberg befinden sich im Beitrittsprozess. Mit weiteren Ländern finden Beitrittsgespräche statt. 

www.kommunalvertreter.nrw