FAQ zur EfA-Umsetzung / Mit- und Nachnutzung

FAQ zur EfA-Umsetzung / Mit- und Nachnutzung

Wie funktioniert die Nachnutzung eines Online-Dienstes? 
Derzeit ist ein mandantenfähiges WSP.NRW in Umsetzung. Dabei ist es möglich, über eine entsprechende Mandantenkonfiguration spezifische Parameter und Einstellungen an einen Mandanten zu knüpfen und zu hinterlegen. Die Einbindung der Prozesse und Formulare kann dann auf verschiedene Weise in die eigenen Portale erfolgen – von einer einfachen parametrisierten Verlinkung bis zu einer Einbettung über Web-Components oder die direkte Nutzung von APIs und Schnittstellen. Der Login erfolgt über ein interoperables Nutzerkonto (ELSTER-Unternehmenskonto, ggf. zusätzlich landeseigenes Nutzerkonto). Anhand des eingehenden Links identifiziert das WSP.NRW die Herkunft/ das Bundesland der Nutzenden und leitet entsprechende Umgebungsparameter (z. B. Farbgebungen, Logos etc.) sowie landesspezifische Anpassungen im Formular ab. Den vollständigen Anbindungsleitfaden finden Sie auf der OZG-Informationsplattform. 
  
(Wie) kann die Anbindung an in den nachnutzenden Ländern existierende Fachverfahren erfolgen? 
Technisch: Die Formulare sind XÖV-standardisiert, das Routing soll über FIT-Connect erfolgen. 
Finanziell: Diese Frage wird vom OZG-Programmmanagement wie folgt beantwortet: „Über das Konjunkturpaket kann die Implementierung von Schnittstellen in den Fachverfahren der nachnutzenden Länder grundsätzlich nicht finanziert werden. Es obliegt dem EfA gebenden Land, im Rahmen des Projektes einen Schnittstellenstandard zu entwickeln. Grundsätzlich sollten hier bereits in einem frühen Stadium nachnutzende Länder und deren Fachverfahrenshersteller eingebunden werden, um alle relevanten Anforderungen berücksichtigen zu können. Die Fachverfahrenshersteller – insb. wenn es Wettbewerb gibt – haben i. d. R. ein Eigeninteresse, die Schnittstelle zu implementieren. Abhängig vom konkreten Projektumfeld kann es Konstellationen geben, in denen die Schnittstellenentwicklung eine Nachnutzungshürde darstellt oder gar kein Wettbewerb von Fachverfahren vorhanden ist. In solchen Fällen kann das EfA gebende Land mit etwaigen Restmitteln des Umsetzungsprojektes die Implementierung oder Lizenzierung von kostenfreien Schnittstellen in Erwägung ziehen.“ Das WSP.NRW verwendet die offiziellen XÖV-Standards, soweit vorhanden und stellt die entsprechenden Daten über Standardschnittstellen (z. B. FIT-Connect) zur Verfügung. 
  
Wurde im Kontext Anschlussmöglichkeiten schon mit verschiedenen Fachverfahrensherstellern der Kontakt gesucht?  
Ja, wir sind mit verschiedenen Fachverfahrensherstellern im Austausch und haben diesen Aspekt bereits in unser Anbindungskonzept aufgenommen. Dieses kann bei Bedarf gerne zur Verfügung gestellt werden (Mail an ozgmwide [at] cassini.de).  
  
Haben die nachnutzenden Länder Zugriff auf das Jira-Ticketsystem? 
Die Nutzung von Jira ist aktuell nur für NRW vorgesehen, dies ist u.a. dem aktuell genutztem Lizenzmodell geschuldet. Im EfA-Kontext wäre der Anschluss der nachnutzenden Länder derzeit auf die Übergabe des Antrags an die empfangende Stelle begrenzt. Offen ist noch, ob und wie ein Rückkanal an die Nutzer*innen ausgestaltet sein kann. 
  
Wie werden die richtigen zuständigen Stellen in den nachnutzenden Ländern adressiert? 
Geplant ist die Nutzung von FIT-Connect. Derzeit ist noch unklar, wann und mit welchem Funktionsumfang FIT-Connect zur Verfügung stehen wird. 
  
Wann kann mit der Mit- oder Nachnutzung begonnen werden und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig? 

Wir avisieren eine Nachnutzung der EfA-Dienste ab Q1 2022 und arbeiten daran, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Im Falle einer Mit- bzw. Nachnutzung müssen aufseiten des anbindenden Landes, neben der Nennung der für die Nachnutzung infrage kommenden Online-Dienste, die nachfolgenden Voraussetzungen geschaffen werden.  
 

Schaubild Mit- und Nachnutzung

Wie erfolgt die Einbindung von ePayBL? 
Nach Absenden des Formulars wird ein Payment-Provider angesprochen, i. d. R. ePayBL. Sofern Ihr Bundesland auch ePayBL nutzt, ist diese Nutzung bei der Nachnutzung von in NRW entwickelten Formularen möglich. Prinzipiell sind auch andere Zahldienstleister denkbar, dies müsste jedoch separat implementiert werden. 
  
Ist der Postkorb des WSP.NRW mit der Postfachfunktion gem. OZG für die elektronische Rückbescheidung gleichzusetzen? 
Der Postkorb 2.0 ist noch nicht im Einsatz. Wir arbeiten derzeit an einer Umsetzung. 
  
Gibt es bereits Erfahrungen bezüglich der Kosten für die Nutzung der Dienste?  
Eine Aufstellung zu den Kosten der EfA-Mitnutzung finden Sie hier.
 
Gibt es Ansprechpartner für die einzelnen Themen/Bündel? 
Ja, für die EfA-Umsetzungsprojekte gibt es dedizierte Ansprechpartner. Diese können Sie der Tabelle auf der Seite 5 des Leistungskatalogs entnehmen. Bei allen übergreifenden Anfragen oder Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne unter dem Funktionspostfach ozgmwide [at] cassini.de zur Verfügung.