Einheitlicher Ansprechpartner NRW

Der Einheitliche Ansprechpartner für NRW

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen Verfahren und Formalitäten, die in Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Einheitlichen Ansprechpartners NRW wenden.

Über uns

Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Förderung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sowie der Abbau von bürokratischen Hindernissen und zwischenstaatlichen Hemmnissen.

EA NRW Prozessabbildung

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Onlineservice für Dienstleister und Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Er bietet Ihnen Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie). Durch die Nutzung des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten Sie gebündelten Service aus einer Hand und Sie ersparen sich den Gang zu den verschiedenen Behörden. Ihre Anträge können Sie über unser elektronisches Antragssystem jederzeit von überall einreichen. So sinkt für Sie der bürokratische Aufwand.

In NRW sind die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners für Sie kostenlos. Es fallen also, wenn Sie Ihr Anliegen über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, nur die ohnehin fälligen Gebühren der fachlich zuständigen Stellen an.

 

Wie kann der Einheitliche Ansprechpartner Sie unterstützen?

Sie haben ein unternehmerisches Vorhaben und möchten beispielsweise ein Kleingewerbe oder einen Handwerksbetrieb eröffnen? Oder Sie möchten Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Wir begleiten Sie gerne und unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.

Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners sind hierbei die Informationsvermittlung und die Verfahrenskoordination. Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bereiche Dienstleistung und Berufsanerkennung kann Sie der Einheitliche Ansprechpartner mit folgenden Leistungen unterstützen:

  • Informationen über die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufnahme oder Ausübung Ihres unternehmerischen Vorhabens
  • Auskünfte zu erforderlichen Bescheinigungen, Erlaubnissen und Genehmigungen
  • Ermittlung der für Sie zuständigen Stellen
  • Vermittlung des Kontakts zu den zuständigen Stellen
  • Koordination und Vermittlung des Verfahrens zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen
  • Übersicht über Kammern, Register und Auszüge
  • Formale Vollständigkeitsprüfung eingehender Anträge
  • Weitergabe der Anträge an die zuständigen Stellen
  • Prozess- und Fristüberwachung der Online-Antragstellung
  • Informationen zu Beratungsangeboten.

 

EA Dame mit Schild

 

Einheitlicher Ansprechpartner in Europa

EA außerhalb von NRW

Ansprechpartner in Deutschland

Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) für die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Der Bund hat dabei die Aufgabe, die Umsetzung der Richtlinien in den 16 Ländern zu koordinieren und die Länder bei Themen, die alle betreffen, zu unterstützen. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das führt dazu, dass in den entscheidenden Bereichen wie bei der Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner je nach Bundesland verschiedene Modelle existieren.

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht über die Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Falls Sie sich in einem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen niederlassen möchten, finden Sie dort kompetente Ansprechpartner.

 

Ansprechpartner in anderen EU-Staaten

Seit Dezember 2009 ist das Bestehen Einheitlicher Ansprechpartner in allen EU-Ländern rechtsverbindlich. Alle Ansprechpartner in den einzelnen EU-Ländern sind Teil des EUGO-Netzes. Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen auf freiwilliger Basis teil.

Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

 

Rechtsgrundlagen

Der Einheiltliche Ansprechpartner arbeitet auf der Basis von verschiedenen Rechtsgrundlagen.

Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG

Die Dienstleistungsrichtlinie - das ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, den europäischen Binnenmarkt zu stärken. So sollen es insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) leichter haben, über ihre nationalen Grenzen hinauszuwachsen. Dies gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausnahmen sind u.a. Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.

Artikel 6 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahmen und die Ausübung ihrer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten über "Einheitliche Ansprechpartner" abwickeln können.

 

Berufsanerkennungsrichtlinie

Die s.g. Berufsanerkennungsrichtlinie - das ist die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Mit der Richtlinie soll eine effizientere und transparente Anerkennung der Berufsqualifikationen gewährleistet werden. Insbesondere EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben es so einfacher, ihre Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland prüfen zu lassen.

Damit leistet die Richtlinie einen Beitrag zur Flexibilität der Arbeitsmärkte, einen stärkeren Automatismus bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und vereinfacht Verwaltungsverfahren.
Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/55/EU abgeändert. Mit der Novellierung wurde u.a. bestimmt, dass sämtliche Verfahren und Formalitäten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

 

Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Die Vorgaben aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie über die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners werden in Nordrhein-Westfalen mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen (Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen, WiPG) in nationales Recht umgesetzt.