Grundlagen

Hier finden Sie Informationen für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten und Ihre Qualifikation anerkennen lassen wollen. Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen.

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Berufliche Anerkennung

Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation mit einem deutschen Beruf bzw. Abschluss prüfen lassen. Für einige Berufe ist eine Anerkennung sogar verbindlich vorgeschrieben, um in Deutschland arbeiten zu können. Das hängt vom Beruf ab.

In reglementierten Berufen brauchen Sie für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in diesen Berufen nicht arbeiten. In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/in, Rechtsanwalt/-anwältin, Lehrer/in, Erzieher/in und Ingenieur/in. Eine Liste der reglementierten Berufe finden Sie oben rechts im Downloadbereich. Zudem können Sie in der Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen, ob es sich bei Ihrem Beruf um einen reglementierten Beruf handelt.

In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung für die Berufsausübung nicht vorgeschrieben. In diesen Berufen dürfen Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Allerdings kann eine Bewertung Ihres Abschlusses dennoch hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen. Außerdem eröffnet sich Ihnen mit einem als gleichwertig anerkannten Abschluss der Zugang zu beruflichen Fortbildungen. Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden.

Als gesetzlicher Rahmen für die Berufsanerkennung dient neben den beruflichen Fachgesetzen vor allem das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG). Es gilt für Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Für landesrechtlich geregelte Berufe gilt in NRW das BQFG NRW.

Schulische und akademische Anerkennung

Ausländische Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen, regelt das Anerkennungsgesetz des Bundes nicht. Absolventinnen und Absolventen dieser Studiengänge können sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Um bessere berufliche Chancen in Deutschland zu haben, haben sie jedoch die Möglichkeit, ihren Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.

Zur Prüfung der Hochschulzulassungsberechtigung wenden sich ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen direkt an die deutsche Hochschule ihrer Wahl. Die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf prüft die Anerkennung der Hochschulreife für

  • deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die in Nordrhein-Westfalen studieren oder arbeiten möchten und
  • ausländische Staatsangehörige mit ausländischen Bildungsabschlüssen, die ihren deutschen Hauptwohnsitz bzw. ihren Tätigkeitsort in Nordrhein-Westfalen haben und eine Anerkennung der Hochschulreife zu anderen Zwecken als der Aufnahme eines Hochschulstudiums beantragen.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nehmen in der Regel die Hochschulen vor. Bei bundesweiten Numerus-Clausus-Fächern erfolgt die Bewertung über die Stiftung für Hochschulzulassung. Das Führen eines akademischen Grades ist landesrechtlich geregelt. Auskunft gibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur NRW.

Die Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde. Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf.

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse mit einem allgemeinbildenden deutschen mittleren Schulabschluss  (Hauptschulabschluss und mittlere Reife) ist für das Land Nordrhein-Westfalen zentral die Anerkennungsstelle für mittlere Bildungsabschlüsse bei der Bezirksregierung Köln zuständig.

Externenprüfung

Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, kann seine beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ermöglicht es jedoch auch Beschäftigen, die schon länger ohne Abschluss in einem Beruf tätig sind, für diesen Beruf eine Prüfung abzulegen, ohne die gesamte Berufsausbildung durchlaufen zu müssen.

Voraussetzung für das Ablegen einer solchen Prüfung ist, dass man mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf vorgeschrieben ist, tätig gewesen ist. Hat ein Beruf z. B. eine dreijährige Ausbildungsdauer, muss eine mindestens 4,5-jährige Beschäftigung in diesem Berufsfeld nachgewiesen werden. In dieser Zeitspanne können auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf enthalten sein.

Von diesem Nachweis kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn der Bewerber Zeugnisse vorlegt oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Unter dieses Kriterium fallen auch ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland.

Über die Zulassung entscheidet normalerweise die jeweils zuständige Stelle (bspw. die Handwerkskammer für Handwerksberufe und die Industrie- und Handelskammer für Berufe in Industrie und Handel).

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

www.make-it-in-germany.com ist das mehrsprachige Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Es informiert Einwanderungsinteressierte, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können – von den Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

 

Im Zuge des Inkrafttretens des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Angesiedelt ist sie bei der ZAV (Zentralen Auslandsvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Bonn. Zielgruppe des Angebots sind ausländische Fachkräfte (EU und Drittstaaten), die Interesse an einer Arbeitsaufnahme in Deutschland haben und den Anerkennungsprozess aus dem Ausland anstoßen wollen.

Ziel der Fachkräftestrategie ist es den Wirtschaftsstandort Deutschland auch für Fachkräfte aus dem Ausland, insbesondere auch aus Drittstaaten, noch attraktiver zu machen und die Zahl der zuwandernden Fachkräfte zu erhöhen. Die zügige qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Fachkräften in den Arbeitsmarkt ist gemeinsames Ziel von Bund und Ländern. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf bzw. die Berufszulassung (Anerkennung) spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die ZSBA bietet umfangreiche telefonische Beratung und Verfahrensbegleitung zum Anerkennungsprozess an. Die zuständigen Stellen werden so im Bereich Telefonie und Vorabberatung entlastet. Die Unterlagen werden von der ZSBA direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Kontakt zur ZSBA kann über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ aufgenommen werden:

+49 30 1815 - 1111