Europäischer Berufsausweis

Hierbei handelt es sich um eine elektronische Bescheinigung für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land. Den Europäischen Berufsausweis (EPC) gibt es aktuell für: Krankenpfleger/innen, Apotheker/innen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Immobilienmakler/innen und Bergführer/innen.

Mit der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG wurde der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) eingeführt. Er soll das Berufsanerkennungsverfahren vereinfachen. Der Europäische Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung und dient der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land.

Aktuell können fünf Berufsgruppen den EPC beantragen:

  •             Krankenpflegerinnen und Krankpfleger für die Allgemeine Pflege
  •             Apothekerinnen und Apotheker (Grundausbildung)
  •             Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  •             Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
  •             Bergführerinnen und Bergführer.

Auf der EU-Website „Ihr Europa/ Your Europe“ finden Sie umfangreiche Hintergrundinformationen zum Europäischen Berufsausweis sowie den Link zur Online-Antragstellung (Button „Zugang zum EBA-Verfahren“).